In unserem Dezember-Newsletter informierten wir Sie hinsichtlich der wichtigen Änderung in Sachen Haftpflicht von Golfspielern: Die bis einschließlich 2021 über den Deutschen Golf Verband (DGV) laufende Versicherung wurde bedauerlicherweise gekündigt. Stattdessen unterbreitet der Verband mit der DGV-GolfProtect nun ein kostenpflichtiges Angebot – für 12,- Euro jährlich oder gegen Nutzung Ihrer persönlichen Daten.
Doch das muss nicht sein! Denn für 2022 versichern wir automatisch alle Mitglieder des Golfclubs München-Riem, die eine Mitgliedschaft CLUB abgeschlossen haben, im Rahmen der HDI-Golferhaftpflicht. Kostenfrei und mit mehr Leistungen als bei der DGV-GolfProtect. Was genau ist versichert? Die gesetzliche Haftpflicht in der Ausübung des Golfsports innerhalb sowie außerhalb von Golfclub-Veranstaltungen. Versicherungsschutz wird gewährt, sofern keine anderweitige Haftpflichtversicherung (zum Beispiel privat) vorhanden ist oder eine solche es ablehnt, den Schaden zu regulieren.
Beispielsweise folgende Risiken sind abgedeckt:
- Gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Personen- und Sachschäden
- Schäden durch abirrende Golfbälle
- Schäden durch das Benutzen von Carts oder elektrischen Trolleys beim Golfspielen
- Mietsachschäden an gemieteten Carts
- Persönliche gesetzliche Haftpflicht aus der Ausübung des Golfports im Ausland
Sämtliche Leistungen nebst Deckungssummen entnehmen Sie bitte der Übersicht im PDF-Format. Die Selbstbeteiligung beträgt jeweils 250,- Euro und somit nur die Hälfte im Vergleich zur DGV-GolfProtect.
Sollten Sie keine CLUB-Mitgliedschaft (inklusive DGV-Ausweis und weiteren Vorteilen) abgeschlossen haben, klären Sie bitte zunächst, inwieweit Ihre private Haftpflichtversicherung im Falle der oben genannten Risiken eintritt. Ansonsten können Sie jederzeit das Angebot des Deutschen Golf Verbands in Anspruch nehmen. Oder Sie wandeln Ihre bestehende Mitgliedschaft einfach in eine Mitgliedschaft CLUB um, wodurch Sie 2022 automatisch versichert wären. Hier gelangen Sie zu den Konditionen »
Wenn Sie CLUB-Mitglied sind und bereits das DGV-Angebot in Anspruch genommen haben, überprüfen Sie am besten zeitnah, ob Sie vom Vertrag zurücktreten können – beispielsweise im Rahmen Ihres Widerrufsrechts.
Übrigens: Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind weiterhin automatisch über den DGV versichert.