Straflose Erleichterung bringt Sie nicht zwangsläufig in eine gute Position

Über Umwege auf die bessere Seite des Weges.

Beim gestrigen Regelabend kam unter anderem folgender Fall zur Sprache: Gleich auf der ersten Bahn schlägt eine Spielerin (Rechtshänderin) ihren Abschlag deutlich nach links, so dass der Ball auf dem etwa einen Meter breiten Cart-Weg – und dort nahe dem linken Wegrand – zum liegen kommt. Ungefähr einen weiteren Meter links davon befindet sich die Ausgrenze in Form der weißen Begrenzung des Geläufs.

Unstrittig ist, dass die Spielerin straflose Erleichterung von dem Weg nehmen darf, weil dieser ein unbewegliches Hemmnis darstellt (ungewöhnliche Platzverhältnisse nach Regel 16). Aber wo genau gilt es den Ball zu droppen: Auf der vorteilhaften rechten Seite des Weges oder doch links davon, wo höheres Gras wächst und zudem die Ausgrenze stört?

Die Golfregeln bieten in dieser Frage keinen Spielraum! Bezugspunkt ist der nächstgelegene Punkt nicht näher zum Loch. Darüber hinaus muss vollständige Erleichterung von besagtem Weg gegeben sein, was bedeutet, dass dieser nach dem Droppen weder die Balllage noch den Stand oder Schwung der Spielerin beeinträchtigen darf.

Wenn sich die Spielerin also für straflose Erleichterung entscheidet, muss sie im hier geschilderten Fall mit der schlechteren Position auf der linken Seite des Weges vorliebnehmen, weil sich diese näher am ursprünglichen Ball befindet. Allerdings dürfte die Spielerin ihren Ball auch so spielen, wie er auf dem Weg liegt.

So weit, so gut. Die Spielerin nimmt straflose Erleichterung in Anspruch, lässt ihren Ball korrekterweise links vom Weg fallen (eine Schlägerlänge vom Bezugspunkt aus) und stellt dann fest, dass alles noch viel schlimmer ist als vorher. Was jetzt?

Die Spielerin hat die Möglichkeit, ihren Ball mit einem Strafschlag für unspielbar zu erklären (Regel 19). Eine erlaubte Fortsetzung dabei ist das Droppen innerhalb zweier Schlägerlängen vom Ball aus gemessen – wie immer nicht näher zum Loch. Die zwei Schlägerlängen würden nun bis zum rechten Wegrand reichen, aber eben nicht darüber hinaus. Die entscheidende Frage: Darf die Spielerin ihren Ball für unspielbar erklären, ihn auf dem Weg fallenlassen und danach wiederum straflose Erleichterung in Anspruch nehmen, um so auf die vorteilhafte rechte Seite des Weges zu gelangen?

Ja, darf sie! Denn Regel 19 erlaubt ausdrücklich, einen für unspielbar erklärten Ball in jedem Bereich des Platzes zu droppen, wozu auch ein unbewegliches Hemmnis gehört. Weil der Ball danach – im Gegensatz zur vorherigen Situation – vermutlich rechts auf dem Weg zur Ruhe kommen wird, ist es sehr wahrscheinlich, dass der nächstgelegene Punkt im Rahmen der erneuten straflosen Erleichterung auf der vorteilhaften Seite des Weges liegen wird.

Aber Vorsicht: Das muss nicht zwingend so sein – je nachdem wie der Ball nach dem korrekten Fallenlassen auf dem Weg springt. Alles klar? Dann sind Sie sicherlich bereit für die bevorstehenden Clubmeisterschaften. Ein paar Plätze sind noch frei.

Zu den Clubmeisterschaften

Regelfall – straflose Erleichterung

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